Immer wieder erreicht uns der Wunsch von Hundehalter+innen nach Flächen, auf denen es erlaubt ist, Hunde frei laufen zu lassen. Bislang gilt die Leinenpflicht uneingeschränkt in allen Parks und Grünanlagen der Stadt, die kurzlich beschlossene umstrittene Parkanlagensatzung untermauert die Leinenpflicht nochmal. Schon 2021 haben wir beantragt, dass zumindest auf einigen Flächen in Parks die Leinenpflicht gelockert wird. Nun haken wir nach, was aus diesem Antrag geworden ist:

Anfrage nach §24 GemO: Ausnahmen Leinenpflicht

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

im Zuge der Änderung der Polizeiverordnung im Jahre 2021 (Beschluss am 27.07.21) hatte unsere Fraktion zusammen mit Eine Stadt für alle und FDP/BfF beantragt, dass in einigen Parks und Grünanlagen Flächen ausgewiesen werden, an denen die Leinenpflicht für Hunde ausgenommen ist (Antrag vom 18.05.21). Nachdem nun auch in der verabschiedeten Parkanlagensatzung die Leinenpflicht explizit aufgenommen und in den letzten Wochen in Schwerpunktaktionen die Leinenpflicht an der Dreisam streng kontrolliert wurde, stellt sich für uns die Frage, wie der Bearbeitungsstand dieses Antrages ist. Die Übernahme des Antrages durch die Stadtverwaltung wurde im Beschluss des Hauptausschusses am 19.07.21 explizit bestätigt. Wir haben daher folgende Fragen zu dieser Thematik:

  1. Wurden auf den Antrag hin Ausnahmen von der Leinenpflicht für Hunde in einigen Parks bzw. Teilflächen geprüft?
  2. Wann ist mit der im Antrag geforderten Umsetzung von Ausnahmen von der Leinenpflicht zu rechnen?
  3. Plant die Stadtverwaltung in absehbarer Zeit die Einrichtung von umzäunten Hundewiesen? Wenn ja, wo und wann?

Wir bedanken uns schon jetzt für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ramon Kathrein

Sophie Kessl