Aktuell findet eine Bürger*innenbeteiligung zu Sportgeräten rund um die alte Eisstockbahn im Dietenbachpark statt. Diese Fläche ist seit diesem Jahr auch offiziell für legale Raves vorgesehen. Nun besteht die Befürchtung, dass die Fläche zukünftig nicht mehr für Raves zur Verfügung steht. Wir haben daher vor kurzem bei der Stadt angefragt, welche Planungen für die Fläche aktuell verfolgt werden. Wichtigstes Ergebnis dieser Anfrage ist, dass die Planung auch weiterhin die Nutzung der Fläche für kulturelle Zwecke erlauben soll. Wir werden den Prozess genau beobachten und darauf drängen, dass auch in Zukunft legale Raves stattfinden können.

Hier die Anfrage im Detail:

Einzelanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen – Ravefläche im Dietenbachpark

Sehr geehrter Herr Waldenspuhl,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.03.2023 an Herrn OB Horn, auf das ich Ihnen hiermit in Abstimmung mit meinen Kollegen BM Breiter und Prof. Dr. Haag antworte:

1. Wie viele angemeldete Veranstaltungen haben bisher auf der asphaltierten Fläche im Dietenbachpark stattgefunden?

Es fanden 2022 insgesamt acht angemeldete Musikveranstaltungen (Raves) auf der Eisstockbahn im Dietenbachpark statt.

2. Welchen Charakter hatten diese Veranstaltungen und, falls bekannt, wie hoch war der Anklang/die Besucherzahlen?

Es wurden Musikveranstaltungen, sogenannte Raves, abgehalten. Laut Anmeldung der einzelnen Raves wurde mit 200 bis 400 Personen gerechnet. Über die tatsächliche Besucherzahl ist uns nichts bekannt. Es könnten tatsächlich auch weniger oder auch mehr Personen gewesen sein.

Im persönlichen Gespräch mit dem Kulturamt berichteten Vertreter_innen der Szene von „gut“ besuchten Veranstaltungen.

3. Gab es im Zusammenhang mit dort stattfindenden Veranstaltungen Beschwerden oder Probleme von Seiten der Stadt oder Anwohner_innen?

Im Amt für öffentliche Ordnung sind keine Probleme oder Beschwerden bekannt. Nach Rücksprache mit dem für die Platzvergabe zuständigen Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen sind auch dort keine Beschwerden eingegangen.

4. Wie gestaltet sich der Kontakt zwischen der Verwaltung und den Veranstaltern?

Im Herbst 2021 gab es zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung (AföO), dem Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen (ALW) und Vertreter_innen der Rave-Szene (Bretterbude e.V., IG Subkultur e.V.) ein gemeinsames Gespräch hinsichtlich der Nutzung der Eisstockbahn für Raves für das Jahr 2022. Hierbei wurden die Modalitäten besprochen, wie die Beantragung beim ALW abzulaufen hat (siehe hierzu Punkt 3. a). Um das Ausscheiden von einem Verantwortlichen aus seinem ehrenamtlichen Engagement im März 2023 aufzufangen, wurde im April 2023 von Seiten der IG Subkultur die „Taskforce Rave“ ins Leben gerufen. Diese wird u. a. vertreten von J. S.  (Name aus Datenschutzgründen entfernt)(IG Subkultur, Freiburger Bookingfonds), der die Kommunikation zwischen Veranstalter_innen und Ämtern für die Sommersaison 2023 bündeln wird. Darüber hinaus wird die Taskforce Rave die Veranstaltungen auf der Freifläche mit den Spielen des benachbarten FFC koordinieren und FAQs für die Veranstalter_innen erstellen, um diesen ein selbstverantwortliches, regelkonformes Feiern zu ermöglichen und den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

5. Wie gestaltet sich das Anmeldeverfahren, um dort eine Veranstaltung durchführen zu können?

Wie bei allen anderen Grünflächen im Freiburger Stadtgebiet wird auch die Ravefläche Dietenbachpark aktuell durch Anmeldung beim ALW an gemeinnützige Vereine vergeben. Hierzu wird dem Veranstalter ein Anmeldeformular zugeschickt. Für die Überlassung wird ein privatrechtlicher Überlassungsvertrag vom ALW er-stellt und eine Pauschale von 50 Euro erhoben. Außerdem wird vom Veranstalter eine Haftpflichtversicherungsbescheinigung angefordert. Für den Abschluss des privatrechtlichen Vertrags ist es wichtig, dass ein_e Ansprechpartner_in/ Verantwortliche_r benannt wird, der/die eine Haftpflichtversicherung vorweisen kann. Soll auch ein Alkoholausschank von Seiten des Veranstalters geplant sein, wird er auf das Erfordernis einer Gestattungserlaubnis hingewiesen, die das AföO auf Antrag ausstellt. Die Polizei wird je nach Größenordnung der Veranstaltung aufgrund von möglichen Beschwerden von Anwohnern_innen (z. B. Lärmbelästigungen) über die geplante Veranstaltung informiert. Beschwerden sind im letzten Jahr zu den abgehaltenen Veranstaltungen nicht eingegangen.

Falls es sich bei den Veranstaltenden um Kollektive ohne Körperschaft handelt, werden die geplanten Veranstaltungen vorab vom Kulturamt evaluiert, um eine Aussage über den kulturellen Mehrwert zu treffen. Eine Veranstaltungshaftpflicht müssen alle Veranstaltenden unabhängig von der Körperschaft ihres Kollektivs vorweisen.

6. Wie genau sieht die Zukunftsplanung der Fläche aus?

Basierend auf dem Bebauungsplan soll die Planung des „Sportbandes“ fortgeführt werden. Das aktuelle Sportband besteht aus unterschiedlichen Flächen, die diversen Sportarten zur Verfügung stehen. Hierzu zählen die Nutzungen des Vereinssport wie Tennis, Fußball, Dirtbikebahn und Baseballfelder. Im öffentlichen Bereich stehen Skateanlage, Parcours und Tischtennisplatten zur Verfügung. Im Bereich der bestehenden Eisstockbahn sind gemäß B-Plan Kleinspielfelder vorgesehen.

Das Konzept sieht vor, die bestehende Eisstockbahn um Multifunktionsfelder für Ballsportarten zu ergänzen, hier eignen sich z. B. Kleinfeldtore oder Basketball-körbe. Die Asphaltfläche bleibt von baulichen Anlagen frei und erlaubt multifunktionale Nutzungen wie z. B. Gruppen- oder Tanzveranstaltungen, die Randbereiche können in Abhängigkeit der gewünschten Nutzung durch Korb- und Toranlagen oder durch Ballfangzäune/ Banden belegt sein.

Die bestehende Hartplatzfläche mit Basketballkörben eignet sich für die Nutzung von Trendsportarten, hier wären bauliche Daueranlagen wie z. B. Calesthenicsanlage oder Teqplatte möglich. Die Fläche im Bereich des bestehenden Unterstandes mit Feuerstelle wird zur Grillstelle mit Sitzgelegenheiten erweitert. Die Grünfläche um die Eisstockbahn wird – das Thema „Come Together“ ergänzend – als Grillzone ausgewiesen. Eine temporäre Nutzung der Belags- und Grünflächen, z.B. Speedminton, Crossboccia, Slackline oder Spikeball, ist über die Anschaffung einer Spielplatzkiste oder Sportbox möglich.

Im Frühsommer 2023 ist eine Jugend- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Im Rahmen dieses Planungsprozesses können weitere Ergebnisse und Wünsche in Richtung Bewegungsangebote entstehen. Aufgabe der anstehenden Planung ist es, alle multifunktionalen Anforderungen (Grillkonzept, Bewegungsbereiche für unterschiedliche Sportarten sowie Kulturveranstaltungen) zu berücksichtigen.

7. Im Falle einer Installation von Sportgeräten, wann würde diese stattfinden?

Die bauliche Installation kann erst nach einer Bürger_innen-Beteiligung sowie einer Entwurfsplanung des Gesamtbereichs erfolgen. Ein Ergebnis ist für den Herbst 2023 vorgesehen. Nach Detailplanung und in Abhängigkeit der Vergabeprozesse wäre eine bauliche Umsetzung im Frühjahr 2024 möglich.

8. Wie würden diese Sportgeräte finanziert werden?

Die erforderlichen Mittel stammen aus der Spielplatz-Pauschale und den vom Gemeinderat zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln von 20.000 Euro.

9. Ist dann eine alternative Fläche für subkulturelle Veranstaltungen geplant und wo wäre diese?

Die aktuelle Fläche ist nach eingehender Suche durch Ämter, Vereine und Kollektive zum jetzigen Zeitpunkt die einzige, die in Frage kommt. Es sind jedoch andere Flächen mit Potential für kulturelle Veranstaltungen in Prüfung.

10. Wurde überprüft, ob für die Sportgeräte auch andere Flächen in Frage kommen würden?

Die Flächen des Dietenbachparks sind durch unterschiedliche Aktivitäten der Bevölkerung bereits in Anspruch genommen. Zusätzliche Einbauten sind hier nicht möglich ohne die bestehende Nutzung zu unterbinden. Der Park gewinnt aber als Erholungsraum auch für den neuen Stadtteil Dietenbach enorm an Bedeutung und das ohne Flächenzuwachs. Die Verortung der angedachten zusätzlichen Bewegungsangebote im Park ist eine schlüssige Fortsetzung der bereits vorhandenen, teilweise direkt benachbarten Möglichkeiten.

11. Wo wären diese Flächen?

Auch für eine eventuelle sportliche Nutzung werden aktuell Flächen evaluiert, deren Standort jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht freigegeben werden kann.