Wir haben Anfang September eine Anfrage zur Situation am Lederleplatz und zum Späti gestellt, hier nun die Antwort der Stadtverwaltung:

1. Wieviel Lärmbeschwerden hat das Amt für öffentliche Ordnung bisher dokumentiert? Können die Beschwerden räumlich zugeordnet werden, wenn ja bitten wir sie um eine Aufschlüsselung.

Mit Stand vom 13.09.2019 sind beim AföO 30 Beschwerden aktenkundig. Davon entfallen 7 auf das direkte Umfeld des „Späti“ und 23 auf den Lederleplatz.

2. Gab es an den betreffenden Stellen schon Lärmmessungen durch den Vollzugsdienst?

Der Vollzugsdienst hat mehrfach die Lautstärke gemessen.

2.2 Inwieweit sieht die Stadtverwaltung die Betreiber_innen des Spätkaufes in der Verantwortung, sich um die Nutzung des Lederleplatzes, der über hundert Meter entfernt liegt zu kümmern?

Da die Personen, die sich nachts auf dem Lederleplatz aufhalten, mehrheitlichKund_innen des „Späti“ sind und die Problematik genau seit der Eröffnung entstanden ist, besteht aus unserer Sicht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Ruhestörungen und dem Spätkauf.

3. Gab es seitens der Stadt Treffen mit den Betreiber_innen des Spätkaufes? Wenn ja, gibt es Protokolle dieser Treffen?

Das AföO führte am 14.08.2019 ein Gespräch mit dem Inhaber der Gaststättenerlaubnis der „Späti“-Gaststätte. Die Verwaltung erläuterte ihm die Beschwerdelage und die Erwartungshaltung der Nachbarschaft und empfahl ihm, eigene Maßnahmen zu ergreifen, um die Störungen zu minimieren. Des Weiteren wurde eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Verzicht auf Alkoholverkauf z. B. nach 23 Uhr vorgeschlagen. Außerdem thematisierte das AföO die Betreiberverhältnisse. Weil in diesem Gespräch keine Entscheidungen getroffen wurden, gibt es kein Proto- koll über das Treffen.

4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Ausgang dieser Gespräche?

Das Gespräch war sachlich und offen. Es hat jedoch nicht zu einer nachhaltigen Veränderung der gegenständlichen Problematik geführt.

4.1 Hat die Stadtverwaltung gegenüber der Presse Auskunft über diese Ge- spräche gegeben, wenn ja, wie sah diese aus?

Wie in allen anderen Angelegenheiten ist die Stadtverwaltung verpflichtet, Anfragen der Presse – selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes– kurzfristig zu beantworten. Hierzu hat sie zusammengefasst über Folgendes Auskunft gegeben:

  •  die Anzahl der Beschwerden
  •  die ersten Maßnahmen, die zur Minderung der Lärmbelästigungen ergriffen wurden
  •  die stattgefundenen Gespräche
  •  dass weitere Maßnahmen im Raum stehen und derzeit geprüft werden
  • dass mit dem Betreiber eine mögliche Selbstverpflichtung thematisiert wurden

5. In der Badischen Zeitung stand, dass es eine freiwillige Selbstverpflich- tungserklärung, können wir diese einsehen?

Das AföO hatte dem Betreiber im Gespräch am 14.08.2019 – wie unter Ziffer 3 genannt – vorgeschlagen, eine Erklärung abzugeben, mit der er sich freiwillig bereiterklärt, auf einen Alkoholverkauf z. B. nach 23 Uhr zu verzichten und Maßnahmen zur Lärmvermeidung zu ergreifen (auf die Gäste einzuwirken sowie Fenster und Türen ab 22 Uhr geschlossen zu halten). Hierbei ist anzuführen, dass die vorgenannten Zeiten lediglich Vorschläge von Seiten der Verwaltung waren. Dem Betreiber wurden diese Zeiten keinesfalls vorgeben. Vielmehr wurde dem Betreiber angeboten, selbst entsprechende Vorschläge, auch hinsichtlich der gegenständlichen Uhrzeiten, zu machen. Dazu hat ihm das AföO ein Muster einer solchen Erklärung als Anhaltspunkt überreicht. Alle dort genannten Punkte sind keine Vorgaben, sondern lediglich unverbindliche Anregungen. Diese kann dieVerwaltung auch nicht vorgeben. Wie der Name „Selbstverpflichtung“ schon sagt,muss der Betreiber selbst die Punkte nennen, zu denen sich verpflichten möchte.

6. Wieviel Zeit wurde den Betreibern des Spätkaufes gelassen, diese Selbst- verpflichtungserklärung zu diskutieren?

Im Gespräch am 14.08.2019 wurde einvernehmlich vereinbart, dass sich der Be- treiber bis 16.08.2019 wieder meldet. Insoweit kann nicht davon gesprochen werden, dass dem Betreiber hinsichtlich einer möglichen Rückmeldung eine einseitige Frist der Verwaltung gesetzt wurde. Ferner hat der Betreiber zu keinem Zeitpunkt in diesem Gespräch angeführt, dass er mehr Zeit benötige. Das AföO erhielt innerhalb dieser Zeit weder eine Rückmeldung, noch eine Bitte, die Frist zu verlängern. Auf Nachfrage teilte der Betreiber mit, dass er sich einen Anwalt genommen habe und sich vorerst nicht äußern werde.

7. Welche Lösungsansätze werden in der Stadtverwaltung diskutiert, um dem offenkundigen Bedürfnis junger Menschen, sich in der Öffentlichkeit auch nach 22 Uhr aufzuhalten, entgegen zu kommen?

Die Stadt Freiburg verfolgt weiterhin das Ziel, auf den beliebten öffentlichen Plätzen und Flächen, die verschiedenen Nutzungsinteressen – Ruhebedürfnis der Anwohnenden und Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen – soweit möglich in Einklang zu bringen. Mit dem Platz der Alten Synagoge hat sich seit der Fertigstelung ein zentraler Treffpunkt herauskristallisiert, der aufgrund seiner Größe und der Lage, die wenigsten Beschwerden durch die Nachbarschaft in den Abendstunden bedingt.

Auch auf den Plätzen im Stühlinger möchten wir gemeinsam mit den Beteiligten eine Nutzung der Außenbereiche gerade der warmen Jahreszeit in den Abendstunden erreichen.

9. Hat die Stadtverwaltung schon Versuche unternommen, zwischen Anwoh- ner_innen und dem Spätkauf zu vermitteln?

Mit einer großen Gruppe von Anwohner_innen und dem Bürgerverein sowie demBetreiber des „Späti“ hat das AföO Gespräche geführt. Ziel des AföO ist es, zwi-schen den Interessen der „Späti“-Betreiber_innen und der Anwohnerschaft zu vermitteln. Als nächstes steht ein runder Tisch an, zu dem alle Beteiligten einge- laden werden.

Und hier nochmal unsere Anfrage: