Aufgrund von mehreren Beschwerden insbesondere von Gästefans aufgrund von fraglichen Bußgeldverstößen im Mooswaldstadion haben wir bei der Verwaltung angefragt, wie viele Ordnungswidrigkeiten bislang beanstandet wurden und welche Bußgelder verhängt wurden. Nun liegt die Antwort dazu vor. Die Stadionverordnung soll nach Ende der aktuellen Bundesligasaison evaluiert werden. Uns ist dabei wichtig, dass auch für Vorsänger*innen von Gästefans eine legale Möglichkeit geschaffen wird und diese zukünftig nicht mehr aufgrund Besteigen des Zaunes abgemahnt werden.

Hier die Antworten der Stadtverwaltung auf unsere Fragen:

Einzelanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen- Stadionverordnung

Sehr geehrte Frau Stadträtin,

sehr geehrter Herr Stadtrat,

Ihre Anfrage vom 27.03.2023 an Herrn Oberbürgermeister Horn zur Stadionverordnung habe ich zur zuständigen Prüfung und Beantwortung erhalten. Das zuständige Amt für öffentliche Ordnung hat den Sachverhalt geprüft, so dass ich anhand der mir vorliegenden Informationen Ihre konkreten Fragen wie folgt beantworten kann:

1) Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 6 der Stadionverordnung wurden seit Inkrafttreten der Verordnung registriert und für welche Ordnungswidrigkeiten wurden Bußgelder erhoben und in welcher Höhe? Wir bitten um vereinzelte Darstellung nach Absatz 1 Punkte 1 bis 14 sowie nach Gäste- und Heimfans.

Die Stadionverordnung trat am 30.01.2021 in Kraft. Seitdem wurden 24 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Stadionverordnung eingeleitet (Stand: April 2023).

− Verstöße gegen § 6 Abs. 1 Nr. 8 (Besteigen eines Zauns): 18

Hiervon wurden 16 Verfahren gegen Gästefans und 2 Verfahren gegen Heimfans geführt. Es wurden Geldbußen in Höhe von 100 € – 250 € festgesetzt.

Die Regelgeldbuße beträgt 100 € (Fahrlässigkeit). Sofern die betroffenen Personen den Zaun trotz deutlicher Ansprache durch einen Ordner nicht verlassen und über längere Zeit auf dem Zaun verweilen, geht die Behörde von vorsätzlichem Handeln aus und setzt eine Geldbuße in Höhe von 250 € fest.

− Verstöße gegen § 6 Abs. 1 Nr. 10 (Wurf eines Gegenstandes): 4

Hiervon wurden 2 Verfahren gegen Heimfans geführt. In den weiteren zwei Verfahren ist nicht bekannt, ob es sich um Heim- oder Gästefans handelt. Es wurden Geldbußen in Höhe von 75 € bis 100 € festgesetzt.

− Verstöße gegen § 6 Abs. 1 Nr. 12 (Abbrennen von Pyrotechnik): 2

Beide Verfahren wurden gegen Gästefans geführt. Es wurden Geldbußen zwischen 150 € und 200 € festgesetzt.

2) Wie bemisst sich die Höhe der Bußgelder für begangene Ordnungswidrigkeiten? Welche Ermessensspielräume in der Höhe der Bußgelder werden jeweils durch den Gesetzgeber eingeräumt?

Nach § 26 Absatz 2 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 5.000 € bei vorsätzlichem Handeln und bis zu 2.500 € bei fahrlässigem Handeln.

3) Wie ist der Stand der Evaluation der Stadionverordnung? Welche Institutionen (insbesondere aus dem Bereich der organisierten Fanszene) sind in die Evaluierung eingebunden? Wann ist mit Berichten in den oben genannten Ausschüssen zu rechnen?

Laut Beschluss des Gemeinderats vom 23.10.2020 (Drucksachen G-20/048, G-20/048.1, G-20/048.2) soll die Stadionverordnung ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten evaluiert und die Umsetzungspraxis der Verordnung unter Hinzuziehung aller betroffenen Gruppen (SC Freiburg, Polizei, AföO, Fanprojekt, organisierte Fans) ein Jahr nach Stadionbetrieb unter voller Besucher_innenauslastung überprüft wer-den; die Ergebnisse sind dem Sozialausschuss, dem Kinder- und Jugendhilfeaus-schuss, dem Sportausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zur Prüfung vorzulegen.

Nachdem die Spiele im neuen Stadion coronabedingt zunächst nur mit reduzierter Anzahl von Zuschauer_innen stattfinden durften, kann die Besucher_innenkapazität erst seit 03.04.2022 voll ausgeschöpft werden. Somit ist ein Jahr unter voller Auslastung nun im April 2023 erreicht. Die aktuelle Bundesligasaison endet mit dem letzten Spieltag am 27.05.2023.

Das Amt für öffentliche Ordnung hat bereits am 06.12.2022 ein erstes Gespräch geführt, bei dem neben dem SC Freiburg, dem Polizeipräsidium und der Albert-Ludwigs-Universität als Angrenzerin das Fanprojekt Freiburg, die Supporters Crew, die Fangemeinschaft und die Corrillo Ultras vertreten waren.

Zum Abschluss der laufenden Bundesligasaison wird das Amt für öffentliche Ordnung diese Organisationen um ihre Bewertung bitten und die Ergebnisse zusammentragen. Die Einbringung in die Ausschüsse und in den Gemeinderat ist im November/ Dezember 2023 geplant.

4) Wie hoch ist die durchschnittliche Anzahl an eingesetzten Mitarbeitenden der Polizei und des Amts für öffentliche Ordnung an einem Heimspiel? Wie hat sich die Zahl entwickelt?

Die Polizei gibt grundsätzlich keine Informationen zu der Anzahl der eingesetzten Kräfte. Ein Fußballbundesligaspiel mit über 30.000 Besucher_innen erzeugt in der Regel eine Anzahl von Einsatzanlässen, die mit dem polizeilichen Regeldienst nicht zu bewältigen sind. Die Anzahl der eingesetzten Kräfte variiert mit der polizeilichen Lagebewertung in Bezug auf das Fanverhalten.

Vom Amt für öffentliche Ordnung sind keine Kräfte im Stadion im Einsatz.

Der Vollzugsdienst der Polizeibehörde (Amt für öffentliche Ordnung) ist überwiegend auf Beschwerdehinweise im Umfeld des Stadions tätig. Dabei geht es in erster Linie um Wildpinkler und unerlaubte Sondernutzungen. Im Schnitt ist der VD dann je nach Kapazität mit ein bis zwei Streifen im Einsatz. Unerlaubte Sondernutzungen sind z.B. der Verkauf von Fanartikeln, wie Fan-Schals oder Bier auf dem Weg ins Stadion.

Im Jahr 2021 war der VD drei Mal zur Kontrolle mit ein bis zwei Streifen vor Ort. Dabei wurden die Coronaregelungen kontrolliert und es gab dabei keine Beanstandungen.

Im Jahr 2022 war der VD fünf Mal zur Kontrolle mit ein bis zwei Streifen vor Ort. Dabei gab es insgesamt 50 Vorkommnisse, die schriftlich verwarnt wurden. Dabei handelte es sich um Wildpinkeln (48), falsche Angaben der Personalien (1) und unerlaubte Sondernutzung (1).

Im Jahr 2023 bis einschließlich Mitte April 2023 war der VD drei Mal zur Kontrolle vor Ort. Dabei gab es 23 Vorkommnisse, die schriftlich verwarnt wurden. Dabei handelte es sich um Wildpinkeln (19) und unerlaubte Sondernutzungen (4).

Eine negative Entwicklung ist dabei nicht zu erkennen. Wildpinkeln bleibt trotz der Toiletten das Hauptproblem vor Ort, welchem der VD auf Beschwerdehinweise nachgeht.

5) Wurde der Empfehlung in Punkt 5 der Beschlussfassung zur Stadionordnung gefolgt und wurde das Fanprojekt oder die organisierte Fanszene in einem „Ständigen Ausschuss“ hinzugezogen?

Zahlreiche Personalwechsel sowohl beim Fanprojekt, als auch beim SC Freiburg und auf Seiten der Polizei sowie der intensive Austausch im Rahmen der zahlreichen Spieltage führten dazu, dass die ursprünglich angedachten Regelkommunikationsstrukturen anderweitig umgesetzt wurden. Die beteiligten Parteien nutzten dafür verschiedene Formate im Laufe der Saison. Aufgrund der nun gemachten Erfahrungen und nach der inzwischen erfolgten Einarbeitung der Kollegen und Kolleginnen wird die Regelkommunikation derzeit für die kommende Saison überarbeitet. Dabei ist vorgesehen, den ständigen Ausschuss unter Beteiligung der neuen Leitung des Fanprojekts ca. 3 bis 4 mal pro Jahr stattfinden zu lassen, im Vor- bzw. Nachgang eines jedes Spieltags sind weitere Formate unter Einbeziehung des Fanprojekts vorgesehen.

Die übrigen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, Fraktionsgemeinschaften, Gruppierung und Einzelstadtrat erhalten Nachricht von diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

(Breiter)

Bürgermeister