Auch wenns nicht so aussieht: Unser Fraktionshund Captain freut sich schon auf die Hundewiese!

Bald soll es in Freiburg eine erste Hundewiese geben! Das geht aus der Antwort zu unserer Anfrage zur Leinenpflicht hervor. Die Wiese soll im Bereich des Güterbahnhofs realisiert werden. Als Pilotprojekt sollen damit erste Erfahrungen gesammelt werden. Details dazu werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Wir freuen uns über diesen ersten Erfolg und bleiben am Thema dran. Ziel muss sein, dass es im gesamten Stadtgebiet erreichbare Hundewiesen gibt.

Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen hier: Ausnahme Leinenpflicht

Sehr geehrte Frau Stadträtin Kessel, sehr geehrter Herr Stadtrat Kathrein,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.6.2023 an Herrn Oberbürgermeister Horn. In Absprache mit dem Oberbürgermeister antworte ich Ihnen gerne auf Ihre Fragen bezüglich der Ausnahmen von der Leinenpflicht.

  1. Wurden auf den Antrag hin Ausnahmen von der Leinenpflicht für Hunde in einigen Parks bzw. Teilflächen geprüft?

Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) hat die Ausnahmen von der Leinenpflicht in Parkanlagen geprüft und sich wegen des hohen Nutzungsdrucks für das Einrichten einer Hundewiese außerhalb öffentlicher Anlagen entschieden (siehe Ziffer 3).

  1. Wann ist mit der im Antrag geforderten Umsetzung von Ausnahmen von der Leinenpflicht zu rechnen?

Ausnahmen von der Leinenpflicht in öffentlichen Anlagen sind aus Sicht der Verwaltung nicht angezeigt. Stattdessen soll eine Hundewiese außerhalb öffentlicher Anlagen eingerichtet werden (siehe Ziffer 3).

  1. Plant die Stadtverwaltung in absehbarer Zeit die Einrichtung von umzäunten Hundewiesen? Wenn ja, wo und wann?

Auf einer Vorhaltetrasse im Güterbahnhofareal, Flst. Nr. 8324/67 (siehe Anlage), wird das GuT temporär eine Fläche bereitstellen, für die Umzäunung und hundegerechte Gestaltung sorgen und diese als Hundeauslaufwiese zur Verfügung stellen. Es handelt sich bei diesem Grundstück nicht um eine öffentliche Anlage, so dass dort nicht die generelle Leinenpflicht für Hunde nach § 4 Abs. 4 der städtischen Polizeiverordnung gilt.

Das GuT wird über „Freiburg packt an“ nach Patinnen und Paten zur Betreuung der Hundewiese suchen. Die regelmäßigen Mäharbeiten wird das GuT durchführen. Mit der geplanten Hundewiese startet die Stadt ein Pilotprojekt, um für eine Entscheidungsgrundlage zum weiteren Vorgehen Erfahrungen zu sammeln. Die Berichterstattung hierzu wird zu gegebener Zeit erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Martin Haag

Bürgermeister