Vor kurzem haben wir bei der Stadt angefragt, welche Kulturflächen und Freiflächen für junge Menschen in Dietenbach vorgesehen sind. Nun hat uns die Antwort erreicht: Es gibt einige Flächen, an denen Kultur möglich ist. Ob tatsächlich auch ein Club und Nachtgastronomie kommen wird, ist noch etwas offen. Außerdem sind mindestens zwei Orte für junge Menschen geplant, die etwas abseits der Wohnbebauung liegen. Ob das Wort „Tummelwiese“ für junge Menschen attraktiv ist, lassen wir mal dahingestellt.
Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
hier: Neuer Stadtteil Dietenbach – Nachtkultur, Jugendfreiflächen
Sehr geehrter Herr Stadtrat Waldenspuhl,
vielen Dank für ihre Anfrage zur Kultur im Allgemeinen, Nachtkultur, Jugendangeboten und – freiflächen im neuen Stadtteil. Bei der Planung von Dietenbach werden, wie in der GRAG Dietenbach schon erläutert, die räumlichen Potenziale für unterschiedliche kulturelle Angebote (auch für junge Menschen) von Anfang an mitgedacht. Die Potenzialstudie aus dem Jahr 2022 ist immer noch aktuell (siehe Anlage). Zu den Fragen nehmen wir mit Bezug auf diese Studie wie folgt Stellung:
Fragen 1 und 2: Sind in Dietenbach Räume für Clubs, Musikspielstätten und Nachtgastronomie geplant? Wenn ja, wo?
Welche Orte sind für Kultur im Allgemeinen und Nachtkultur im Speziellen vorgesehen?
Folgende Räumlichkeiten integrieren sozio-kulturelle Nutzungen und bieten nach der derzeitigen Planung ein Potenzial als Kultur- und Musikspielstätte im Allgemeinen: Für das Quartiershaus im ersten Bauabschnitt wurde Ende 2023 ein Hochbau-Wettbewerb ausgelobt. Nach dem Raumprogramm ist ein multifunktionaler Saal für kulturelle Zwecke wie Konzerte, Proben, Tanzen und Veranstaltungen für bis zu 100 Personen vorgesehen. Einen weiteren Veranstaltungsraum bietet später der zentrale Stadtteiltreff am Marktplatz.
Die Gemeinschaftsschule beinhaltet eine Mensa mit Forum. Die Öffentlichkeit kann Räume für größere (musikalische, theatrale) außerhalb der Schulzeiten nutzen.
Am östlichen Ende des neuen Schulcampus entsteht ein Jugendtreff mit Außenbereich. Er hat einen großen Mehrzweckbereich (etwa 300 m²), der z. B. für Veranstaltungen (Partys, Filmvorführungen, Konzerte, Vollversammlungen, Theateraufführungen etc.) genutzt und unterteilt werden kann.
Überdies will die katholische zusammen mit der evangelischen Kirche ein gemeinsames Haus der Kirche mit öffentlich-sozialen Räumen planen, die auch einen Saal für Kulturveranstaltungen beinhalten.
Potenzial für Clubs und (Nacht-)Gastronomie:
Gastronomie (mit Außenbestuhlung) ist insbesondere im direkten Umfeld der Quartiersplätze und des Marktplatzes vorgesehen. Eine Gaststätte mit Biergarten soll im Sport- und Bewegungspark westlich des vorhandenen SVO-Sportplatzes entstehen. Die Verwaltung untersucht derzeit den im Wettbewerb zum Schulcampus entwickelten Standortvorschlag auf Umsetzbarkeit. Für das Studierendenwerk wird das Baufeld östlich des Jugendtreffs reserviert. Hier könnte ein Partyraum in das Untergeschoss des Studierendenwohnens integriert werden.
In Abwägung mit nachbarlichen Belangen und der wohnlichen Hauptprägung von Dietenbach wären Clubs entsprechend der Potenzialstudie zuallererst in den Randbereichen denkbar, die verkehrlich gut erschlossen und zugleich ein lärmunempfindliches Umfeld aufweisen, z.B. bei den Stadtteileingängen Süd und Nord.
Frage 3: Wie wird gewährleistet, dass mögliche Lärmkonflikte schon in der Planung minimiert werden können?
Dietenbach wird zur Deckung des hohen Wohnraumbedarfs entwickelt. Die Wohnnutzung steht eindeutig im Vordergrund. Nutzungskonflikte in den Abend- bzw. Nachtstunden lassen sich allem durch Integration in Gebäude mit gewerblich geprägten Nicht-Wohnnutzungen minimieren. Viele solcher Gebäude liegen in Randlage des Stadtteils und/oder in Nachbarschaft zu anderen lärmunempfindlicheren Nutzungen. Bereiche mit urbaner Prägung liegen im 1. Bauabschnitt. Mit dem 2. Offenlageentwurf zum Bebauungsplan „Dietenbach – Am Frohnholz“ sind die Bereiche rund um den Quartiersplatz, den Marktplatz und Stadtteileingang Nord als Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt. Dadurch wird eine Nutzungsmischung gefördert, in Bezug auf Lärm gelten höhere Immissionsrichtwerte als in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Im MU sind nach dem Offenlageentwurf des B-Plans regelmäßig Schank- und Speisewirtschaften sowie Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke zulässig. Für das Erdgeschoss wurden zudem straßenseitige Regelungen getroffen, in denen Wohnnutzung z. B. explizit ausgeschlossen wurde.
Vergnügungsstätten sind im MU allerdings nur über eine Befreiung zulässig, was der Feinsteuerung im Einzelfall dient. Die Ansiedlung von (Nacht-)Gastronomie und Clubs kann damit über die konzeptionelle Grundstücksvermarktung gesteuert werden.
Für das Leuchtturmprojekt der Meister Meile am Stadtteileingang Nord mit 12-geschossigem Hochpunkt ist nach derzeitigem Stand eine Ausschreibung denkbar, die eine gastronomische Nutzung mit zeitunabhängigem Betrieb (Nachtgastronomie/Bar) vorsieht. Die Rahmenbedingungen für die baufeldspezifischen Besonderheiten bei der Vermarktung müssen noch durch den Gemeinderat beschlossen werden, nach dem Rahmenplan soll Nutzungsziel Handwerksbetriebe und sonstige „Urban Factories“ sein.
Fragen 4 und 5: Welche Konzeption steht hinter den Treffpunkten für Jugendliche? Ist dort auch ein nächtlicher Aufenthalt mit höherem Lärmpegel möglich? Sind auch Aufenthaltsmöglichkeiten in den Parks für junge Erwachsene geplant, an denen unter Umständen auch nachts Musik gehört werden darf?
Treffpunkte und Flächen für Jugendliche sind neben dem Jugendtreff auch in Form von Jugendspielplätzen geplant. Diese zielgruppenspezifischen Angebote sind auf dem jetzigen Gelände des Brieftaubenzuchtvereins und im Umfeld der neuen Fuß- und Radbrücke in Richtung B31a und damit abseits der Wohnbereiche vorgesehen. So können Nutzungskonflikte vorgebeugt und Jugendlichen Raum zur Entfaltung gegeben werden. Ansonsten ist die Ausweisung von exklusiven Flächen für Jugendliche größtenteils nicht zielführend, da eine altersübergreifende Gestaltung von Freiflächen und Räumen das Ziel ist.
Die Stadtteilplätze sind aufgrund ihres urbanen Charakters als Treffpunkt und für den Aufenthalt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen attraktiv. Für den Quartiersplatz läuft momentan im Zusammenhang mit dem Quartiershaus ein Freiraumwettbewerb.
Für den Marktplatz wird voraussichtlich 2025 ein Freiraumwettbewerb ausgelobt. In beiden Fällen soll die Gestaltung zur Nutzung auch durch junge Menschen einladen und Aktionsflächen für Feste und zum Verweilen anbieten. Aufgrund der angrenzenden Mischbebauung mit Wohnungen in den Obergeschossen ist aber eine Rücksichtnahme bei nächtlichem Aufenthalt notwendig, die ggfs. auch Nutzungseinschränkungen erfordert.
Im Sport- und Bewegungspark werden neben den schul- und vereinsgebundenen Angeboten auch Freiflächen für junge Trendsportarten gesichert. Für die Gestaltung des Sport- und Bewegungsparks startet 2024 ein Beteiligungsprozess, in dem in Kooperation mit dem Jugendbüro auch eine Jugendbeteiligung durchgeführt wird. Der neue
Park „Käserbachpark“ ist wiederum als „Tummelwiese“ für junge Menschen attraktiv. Für den Käserbachpark wird ein eigenständiger Freiraumwettbewerb durchgeführt, in dem die Gestaltung unter Berücksichtigung der Anforderungen der unterschiedlichen Nutzergruppen (u. a. junger Menschen) erarbeitet wird. Auch wenn in den aufgeweiteten Teilbereichen des Parks eine gewisse Distanz zur angrenzenden Wohn- und Mischbebauung besteht, ist aufgrund der zentralen Lage Freizeitverhalten, das geeignet ist, die Nachtruhe zu stören (z. B. laute Musikboxen), konfliktbehaftet. Inwieweit durch eine Zonierung eine Steuerung erfolgen kann, wird auch ein Thema der weiteren Gestaltung des Käserbachparks.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Martin Haag
Bürgermeister