Wir haben bei der Stadtverwaltung angefragt, wo und wie die gesetzlich geforderten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen für den neuen Stadtteil Dietenbach umgesetzt werden können. Hier nun die noch nicht sonderlich aussagekräftige Antwort der Verwaltung:

Sehr geehrte Frau Stadträtin Mena Aragon, sehr geehrter Herr Stadtrat Schmidt,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.02.2020 an Herrn Oberbürgermeister Horn, das ich gerne beantworte.

Vorab ist es nochmals wichtig festzuhalten, dass die Bebauung im neuen Stadtteil Dietenbach den Verlust landwirtschaftlicher Flächen in der Region minimiert. Denn wenn die Stadt die rund 16.000 Menschen, die in Dietenbach wohnen können, nicht dort unterbringt, werden diese ganz überwiegend in der Region Wohnraum suchen, der dort dann – mit schlechterer Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und insgesamt mit dem 3-4 fachen Flächenverbrauch – auch zu baulichen Außen-entwicklungen zu Lasten der dortigen Landwirtschaft führen würde.

Ihre Fragen können wir wie folgt beantworten:

1. Welche weiteren Ausgleichsmaßnahmen werden bisher für den neuen Stadtteil Dietenbach geplant?

Für den neuen Stadtteil Dietenbach wird zur Vorbereitung der Flächennutzungs-planänderung und des ersten Teilbebauungsplans, die beide Mitte 2021 für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden sollen, ein integriertes Ausgleichsmaßnahmenkonzept erstellt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird darüber in der GRAG Dietenbach berichtet werden. Das Ausgleichskonzept wird in die Flächennutzungsplanung und die Bebauungspläne integriert.

Für verschiedene vorbereitende Maßnahmen werden jedoch vorgezogene Arten-schutz-Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Hierzu gehört auch das Projekt „Wilde Weiden Bahlingen“. Die dort vorgesehenen Maßnahmen sind nach momentanem Stand ausreichend, um nahezu alle Artenschutz-Anforderungen für den neuen Stadt-teil zu erfüllen. Die Fläche Wilde Weiden in Bahlingen wird weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Bislang ist sie zu einem Teil intensiv landwirtschaftlich genutzt (Maisanbau, kein Futtermais) und wird nun in eine nachhaltige Nutzung überführt.

2. Ist geplant, weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen für Ausgleichsmaßnahmen heranzuziehen?

S. o.

3. Ist geplant, die restlichen benötigten Ausgleichsmaßnahmen auf Freiburger Gemarkung zu verwirklichen?

S.o.

4. Plant die Stadt gewässerökologische Maßnahmen (z.B. am kanalisierten Bereich der Dreisam) zur Gewinnung von Ökopunkten?

S.o.

5. Sind Maßnahmen im städtischen oder privaten Forst geplant?

Im Bereich der Aufforstung als Waldersatzflächen sollen bzw. werden derzeit Flächen im Umfang von 4,5 ha aufgeforstet, bei denen es sich um zum Teil vormals als landwirtschaftliche Fläche, Grünland oder bereits als Wald genutzte Flächen handelt.

Auf Gemarkung Freiburg wird eine Teilfläche an der Zähringer Neumatte (siehe Drucksache G-18/244) aufgeforstet.

6. Gibt es auf städtischer Gemarkung Flächen, die zur Gewinnung von Öko-punkten entsiegelt werden könnten?

Ja, diese werden in die Gesamtkonzeption mit einbezogen.

7. Würden sich durch die von Naturschutzverbänden vorgeschlagenen Maß-nahmen zur Ausweisung eines Naturschutzgebiets Schloßberg-Hirzberg und die Bewirtschaftung von Flächen durch einen Stadtschäfer/eine Stadt-schäferin zur Generierung von Ökopunkten eignen?

Die Ausweisung eines Naturschutzgebiets allein stellt keine Aufwertungsmaßnahme dar und kann somit nicht zur Generierung von Ökopunkten herangezogen werden. Ob und wenn ja, welche potenziellen Aufwertungsmaßnahmen am Hirzberg als Ausgleich für den neuen Stadtteil Dietenbach herangezogen werden können, kann nach Vorliegen des unter Ziffer 1 genannten Ausgleichskonzepts beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Martin Haag

Bürgermeister