Gemeinsam mit der Gemeinderatsfraktion „Eine Stadt für Alle“ haben wir eine Anfrage gestellt zum Sachstand der Barreriefreiheit in den städtischen Jugendzentren. Kurz vor den Feiertagen erreichte uns die Antwort der Stadtverwaltung:

1. Wie viele der Freiburger Jugendzentren sind zum jetzigen Zeitpunkt barrierefrei? Wie viele barrierearm?

Nach fachlicher Einschätzung des Gebäudemanagements der Stadt Freiburg ist in folgenden Einrichtungen Barrierefreiheit gegeben:

  • Jugendhaus Hochdorf
  • JATZ Zähringen
  • Glashaus Rieselfeld
  • JUKS St. Georgen
  • Jugendhütte in Tiengen
  • Jugendclub Munzingen und
  • Kinder- und Jugendtreff Waltershofen

Darüber hinaus ist partielle Barrierefreiheit (barrierearm) für die Erdgeschosse der mehrgeschossigen Kinder- und Jugendtreffs gegeben:

  • Haus der Jugend (wird saniert)
  • Kinder- und Jugendtreff Haslach
  • Letz Fetz (Stühlinger)
  • Jugendzentrum Flash (Breisacher Hof)
  • Jugendzentrum Weingarten
  • JUKS Vauban
  • Jugendhaus Opfingen

Nicht barrierefrei sind:

  • Haus der Begegnung
  • Haus 197
  • Kindertreff im OG des Tuniberghaus, Tiengen
  • Jugendtreff Langemarckstr. (Unterwiehre)

2. Wie viele Jugendzentren sind in Gebäuden untergebracht, die in städtischem Besitz sind?

Es befinden sich 17 Kinder- und Jugendtreffs in städtischen Gebäuden. Zwei Treffs sind im Besitz des Trägervereins, sie wurden mit städtischen Mitteln gebaut. Die übrigen Liegenschaften sind von den Trägervereinen angemietet.

3. Welche Maßnahmen erachten Sie als sinnvoll, um die Jugendzentren in einen barrierefreien Zustand zu bringen?

Um Nachrüstungen zielführend zu gestalten, ist es wichtig, sich zunächst bewusst zu machen, dass Einschränkung nicht allein mit Immobilität gleichzusetzen ist, sondern unterschiedlichster Art sein kann. Folgerichtig sind auch unterschiedliche Maßnahmen erforderlich, um ausgewogen für alle Betroffenengruppen Teilhabemöglichkeiten zu verbessern. Dabei sind Rampen, Aufzüge, rollstuhlgerechte Durchgangsbreiten und behindertengerechte Toiletten die bekanntesten Maßnahmen. Zunehmend werden auch Maßnahmen für Menschen mit Seh- und Höreinschränkungen realisiert, beispielsweise Induktionsschleifen, farbige Bodenmarkierungen oder kontrastreiche Innenfarben, sowie Toiletten für alle.

Dabei verfolgt die Stadtverwaltung bei Sanierungen keine flächendeckende gleichartige Ausstattung, sondern „Schwerpunktsetzungen“, die sich sowohl aus konkret bekanntem Bedarf als auch aus der Gebäudesubstanz ableiten können. Die Kosten derartiger Umbaumaßnahmen müssen deshalb je Jugendeinrichtung individuell geprüft und können nicht pauschal benannt werden. Das GMF hat in seine Baustandards aufgenommen, Neubauten grundsätzlich barrierefrei zu planen (DIN 18040-1).

4. Welche Maßnahmen sind bisher geplant, um die Jugendzentren barrierefrei zu gestalten?

Menschen mit Behinderungen haben unterschiedliche Unterstützungsbedarfe, die auch in der außerschulischen Bildungsarbeit zu berücksichtigen sind. Die Förderschwerpunkte differenzieren sich in die Bereiche Lernen, Sehen, Hören, körperliche, motorische, geistige sowie emotionale und soziale Entwicklung. Auf diese Aspekte müssen die Fachkräfte in den Einrichtungen gezielt eingehen. Je nach Förderbedarf ist auch die zusätzliche Beschäftigung von begleitendem Personal, als auch sonder- pädagogisch ausgebildeten Fachkräften, in Betracht zu ziehen.

Das Gebäudemanagement forciert die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit für alle seine Gebäude. In Zusammenarbeit mit der Städtischen Behindertenbeauftragten wurden die Mitarbeitenden sensibilisiert, anstehende Maßnahmen immer auch auf die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten auszurichten. So wird sichergestellt, dass bei anstehenden Baumaßnahmen geprüft wird, ob nachgerüstet werden kann. Dabei sind oftmals unterschiedliche „Tiefegrade“ der Barrierefreiheit gestaltbar. Die Herstellung der Gebäudezugänglichkeit einerseits und die Bewegungsmöglichkeiten innerhalb des Gebäudes andererseits. Die Herstellung rollstuhltauglicher Türbreiten oder die Toilettengestaltung (Kabinengröße) sind nicht immer umsetzbar. Allerdings ermöglichen oft auch schon einfachere Maßnahmen eine erweiterte Teilhabe.

Das Gebäudemanagement arbeitet auch im Einzelfall in enger Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Freiburg und entwickelt Lösungen im Rahmen anstehender Umbaumaßnahmen. So werden z.B. im Rahmen der Sanierung des Hauses der Jugend neben der Barrierefreiheit auf allen Stockwerken auch eine Toilette für „alle“ (mit Lifter und Wickeltisch für Erwachsene) hergestellt sowie Indukti- onsschleifen für Hörgeschädigte integriert. Darüber hinaus ist angestrebt, die Zu- gänglichkeit der dortigen Bühne im großen Saal behindertengerecht zu gestalten, um auch eine aktive Mitwirkung auf der Bühne zu ermöglichen. Ebenfalls soll die Teilhabe über die passive Teilnahme als Zuhörer sichergestellt sein.

Im Übrigen arbeitet das Gebäudemanagement auch bedarfs- und anlassbezogen:

  • Der Kinder- und Jugendtreff Waltershofen wurde einzelfallbezogen umgebaut(Rampe), um Inklusion konkret zu ermöglichen.
  • Durch Zuschüsse konnten die Angebote der Mädchenarbeit in der BaslerStr. 8 barrierefrei zugänglich gemacht werden.
  • Derzeit wird die Verwendung bereitgestellter Mittel für den Einbau eines Auf-zuges in das Haus der Begegnung in Landwasser geprüft.

Eine allgemeine und für alle Gebäude zutreffende Aussage zu sinnhaften Maßnahmen kann nicht getroffen werden. Als grundsätzlich sinnvoll erachtet das GMF die bisherige Vorgehensweise, d.h. durch die im Thema sensibilisierten GMF.

Mitarbeitenden – und ggf. in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten und dem Fachamt – die dem Baubestand entsprechenden best-off-Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus wird im konkreten Einzelfallbedarf durch konkrete Maßnahmen Teilhabe ermöglicht.