Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

unsere Fraktion erreichen immer wieder Beschwerden von Bürger*innen, die uns schildern zu Unrecht ein Bußgeld wegen Verstoß gegen die Corona-Verordnung auferlegt zu bekommen. Der momentane gesellschaftliche Ausnahmezustand geht an niemand spurlos vorbei, ob mit oder ohne Uniform. Wir wünschen uns im Grundsatz eine kulante und den Kontext berücksichtigende Haltung der Sicherheitsbehörden und einen transparenten Umgang mit eingeleiteten Bußgeldverfahren für Betroffene. In Verbindung damit insbesondere Hinweise darauf, wie Betroffene ihre Schilderung zum Zustandekommen eines möglichen Verstoßes einbringen können sowie wie sie ihre wirtschaftlichen Verhältnisse für die Festlegung der Höhe eine Bußgeldes hinterlegen können. 

Um hier einen breiteren Wissenstand für unsere Fraktion und die interessierte Öffentlichkeit zu bekommen, haben wir folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

  • Wie viele Bußgelder wurden aufgrund der Corona-Verordnung in Freiburg bis zum aktuellen Zeitpunkt verhängt? 
  • Um welche Verstöße (§§ Corona-Verordnung) handelt es sich und in welcher Höhe wurden die Bußgelder (Handlungsspielräume nach dem Bußgeldkatatlog) durchschnittlich angesetzt?
  • Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt wurden/werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der*des Betroffenen bei der Festsetzung berücksichtigt? 
    • Kam es aufgrund von Einspruch zu einer Reduzierung der Höhe ?
  • Welche “Linie” verfolgt die örtliche Polizeibehörde? Gibt es interne Vereinbarungen dazu, dass zunächst Ermahnungen ausgesprochen werden, oder werden umgehend Bußgelder verhängt? 
  • Inwieweit wird die jeweilige Situation berücksichtigt? z. B. inwieweit es sich um eine zufällige Begegnung von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum oder eine geplante Zusammenkunft handelt? 
  • Werden zufällige und zeitlich begrenzte Begegnungen (z. B. einige Minuten) im öffentlichen Raum auch unter § 3 Abs. 1 S.1 gefasst oder handelt es sich hierbei um einen Sachverhalt nach § 3 Abs.1 S.2 mit der Maßgabe des gebotenen Mindestabstands?
    • Wird den Betroffenen vor Einleitung eines Verfahrens (z. B. bei der Feststellung der Personen) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und falls ja, wie wird eine solche Stellungnahme berücksichtigt?
  • Gegen wieviel dieser Verstöße wurde bis zur Beantwortung der Anfrage Einspruch eingelegt?
    • Gibt es Fälle, in denen kein Anhörungsrecht gewährt worden ist, sondern umgehend ein Bußgeldbescheid ausgestellt worden ist? 
    • Wenn ja, wie hoch ist die Anzahl und wie lautet die Begründung für einen Verzicht auf das Anhörungsrecht?
    • In wie vielen Fällen wurde von Betroffenen das Anhörungsrecht wahrgenommen und in wie vielen Fällen hat dies zu einer Änderung des Bußgeldbescheids (mit/ohne Gerichtsverfahren) geführt?
    • Wie oft wurde dem Einspruch nachgegeben? (Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Reduzierung des Bußgeldes und nach vollständiger Aufhebung des verordneten Bußgeldes)
    • Wieviel Zeit dauert eine durchschnittliche Bearbeitung dieser Bußgeldverfahren?
  • Können Sie uns bitte Aufschlüsseln an welchen Orten in Freiburg mehr wie ein Bußgeld verhängt wurde? 

Wir bitten um eine zeitnahe Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Mena, Stadträtin Urbanes Freiburg

Sergio Schmidt, Fraktionsvorsitzender