Aktuell besteht große Unsicherheit, wie Demonstrationen und politische Meinungsäußerungen trotz der Infektionsschutzmaßnahmen möglich sind. Um Veranstalter*innen hier Sicherheit zu geben, haben wir eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Wir hoffen, die Antworten zeitnah veröffentlichen zu können.

Sehr geehrter Oberbürgermeister Horn,

letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren beschlossen, dass pauschale Versammlungsverbote bei Demonstrationen rechtswidrig sind. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit kann also nicht pauschal durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden. Die Versammlungsfreiheit ist eine wichtige Säule unserer Demokratie. Auch wenn unsere Fraktion voll und ganz hinter den notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz steht, sollte überlegt werden, wie dennoch politische Meinungsäußerungen auch unter Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen ermöglicht werden können. Wir haben daher verschiedene Arten der politischen Meinungsäußerungen gesammelt und möchten die Stadtverwaltung bitten, diese zu bewerten und eine Einschätzung zu geben, welche Formen auch unter Beachtung von Infektionsschutzmaßnahmen und der aktuellen Verordnungen von Land und Stadt durchführbar wären.

  1. Welche Formen der politischen Meinungsäußerung sind aktuell unter welchen Auflagen möglich?
    • klassische Demonstrationen mit 1,5m Mindestabstand und ggf. Mund- und Nasenschutzpflicht?
    • Fahrrad-Demonstrationen mit mind. 1,5m Abstand?
    • Autokorsos?
    • sogenannte „stille Mahnwachen“ durch Ablegen von politischen Botschaften, Blumen, Kerzen, etc. auf städtischen Plätzen?
    • Errichten von „leeren Infoständen“ an denen ohne Personal Informationen ausliegen?
    • Hinterlassen von politischen Botschaften mit Straßenkreide auf Plätzen und Straßen?
  2. Ist es möglich, für die Zeit der Infektionsschutzmaßnahmen kostenlose Sondernutzungserlaubnisse für das Anbringen von Plakaten mit politischen Meinungsäußerungen unter ähnlichen Auflagen wie bei Wahlen zu erteilen?
  3. Sind der Stadtverwaltung weitere Formen der analog sichtbaren politischen Meinungsäußerung bekannt, die aktuell genehmigungsfähig wären?
  4. Ist es möglich, einen Leitfaden für Veranstalter*innen von Demonstrationen zu veröffentlichen, in dem mögliche Demonstrationsformen mit den entsprechenden Auflagen genannt werden?

Wir bedanken uns für die Beantwortung dieser Fragen. Im Hinblick auf anstehende Demonstrations- und Gedenktage wie dem Tag der Arbeit am 1. Mai oder dem Tag der Befreiung am 8. Mai wären wir über eine zeitnahe Rückmeldung dankbar, wenn dies die Ressourcen der Stadtverwaltung zulassen.

Mit freundlichen Grüßen

Sergio Schmidt, Fraktionsvorsitzender JUPI

Sophie Kessl, stellv. Fraktionsvorsitzende JUPI