Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

zur aktuellen Vorlage möchte ich gar nicht viel sagen, die ist an sich gut und unterstützenswert. Sie zeigt Punkte und Stellschrauben auf, an denen Freiburg als Kommune noch drehen kann, um Inklusion im Bildungssystem weiter zu verankern.

Ramon Kathrein

Es sind, gemessen an den Aufgaben, sehr kleine Stellschrauben. Die Vorlage zeigt auch eindrücklich, wie hilflos wir als Kommune bei diesem Thema agieren, wenn die Landespolitik schlichtweg ihre Hausaufgaben nicht macht, denn Inklusion an Schulen ist nun mal ureigenste Landesaufgabe und sie ist nicht, wie manche hier immer noch zu glauben scheinen, eine freiwillige Leistung, sie ist ein Menschenrecht, das es umzusetzen gilt.

Zwei Sätze zur Vorgeschichte um das kontinuierliche Versagen der Bildungspolitik einzuordnen: Es war die Schwarz-Gelbe Bundesregierung 2009, die die UN-Behindertenrechtskonvention ratifizierte und diese damit zu geltendem deutschen Recht erhob, auch zu geltendem Recht in Baden-Württemberg.

Artikel 24 der UN-BRK besagt, dass niemand aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden darf. Genau das passiert aber durch die Aufrechterhaltung der SBBZs. Dies hat die UNO auch schon mehrfach gerügt und empfiehlt Deutschland ausdrücklich, das segregierende Bildungssystem zurückzubauen.

Wir halten also fest, dass Deutschland und Baden-Württemberg im Besonderen, im Bildungsbereich seit 2009 kontinuierlich gegen eigenes Recht verstößt und aktiv herzlich wenig dazu beiträgt, dass sich am Status Quo etwas ändert. Ich zumindest möchte nicht, dass diese Blockadehaltung in den nächsten fünf Regierungsjahren fortgesetzt wird.

Zu unserem Antrag: Wir alle wissen, dass wir sonderpädagogische Kompetenzen in Zukunft mehr denn je benötigen. Wir brauchen sie aber eben gerade nicht in einem segregierten sondern in einem inklusiven Setting. Wir brauchen sie in der Fläche, dazu möchte ich aus dem grünen Landtagswahlprogramm zitieren: „In den nächsten Jahren gilt es, mehr Lehrkräfte mit Kompetenzen für die Inklusion auszubilden und einzustellen. Eine gute inklusive Bildung muss mit ausreichenden personellen Ressourcen ausgestattet werden. Wir werden deshalb den Bedarf an Sonderpädagog*innen so berechnen, dass in inklusiven Settings das Zwei-Pädagog*innenprinzip durchgehend realisiert werden kann.“

Genau das wünscht sich der Behindertenbeirat, genau das wünschen wir uns und bringen es mit diesem Änderungsantrag zum Ausdruck.

So lange im inklusiven Setting keine gleichberechtigte Teilhabe möglich ist, verstehe ich alle Eltern, die ihr Kind lieber auf ein SBBZ schicken, das würde mir vermutlich genauso gehen. Dies aber als den Elternwillen darzustellen und für seine eigenen politischen Zwecke zu instrumentalisieren ist so anmaßend wie durchschaubar. Ziel der Politik kann es nicht sein, den unbefriedigenden Status Quo aufrecht zu erhalten, Ziel muss es sein, Verbesserungen für die Zukunft auf den Weg zu bringen. Selbstverständlich brauchen wir aktuell noch die SBBZs, aber nicht, weil sie so inklusiv sind, sondern weil die Inklusion auf ganzer Linie versagt und es keine wirklichen Alternativen gibt.