Assistenz- und Fraktionshündin Juli freut sich über die Steuererleichterungen

Der Gemeinderat hat am 02. März beschlossen, rückwirkend zum 01.01.2021 alle Assistenz-, Therapie- sowie Besuchshunde von der Hundesteuer zu befreien. Zudem wird Halter*innen von Tierheimhunden nach einem Jahr eine Steuerbefreiung gewährt. Dies geht auf einen interfraktionellen Antrag unter Federführung der JUPI-Fraktion zurück.

Während zum Beispiel Blindenhunde schon länger von der Steuerpflicht befreit waren, unterlagen viele Assistenz-, Therapie- und Besuchshunde noch immer einer Steuerpflicht. Mit der von JUPI vorangetriebenen Änderung wird dieser Graubereich nun geschlossen. „Es freut uns, dass nun alle diese Hunde von der Steuer befreit werden. Freiburg ist damit ein Vorbild für viele andere Kommunen im Land“, erklärt Stadtrat Ramon Kathrein von der Liste Teilhabe und Inklusion. Die Steuerbefreiung ist ein Zeichen der Wertschätzung der Arbeit dieser Hunde und stellt auch eine finanzielle Entlastung für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung dar. Assistenzhunde werden mittlerweile bei vielen Formen von Einschränkungen eingesetzt, zum Beispiel bei Autismus, Epilepsie oder Diabetes. Bislang war es in vielen Fällen schwierig, die Steuerbefreiung für solche Hunde zu beantragen.

Außerdem werden zukünftig Hunde aus Tierheimen oder von anderen gemeinnützigen Tierschutzinitiativen nach einem Jahr von der Steuer befreit. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Hunde aus Tierheimen zu adoptieren. Der Verwaltungsvorschlag sah zunächst nur eine rückwirkende Befreiung nach zwei Jahren für 12 Monate vor. Dies stellte für die JUPI-Fraktion jedoch nur einen geringen Anreiz mit hohen bürokratischen Hürden dar. Dank eines interfraktionellen Änderungsantrags, der von der Stadtverwaltung übernommen wurde, wird die Steuerbefreiung nun nach einem Jahr Karenzzeit unbefristet gewährt. „Wir hoffen, dass durch diese Regelung mehr Hunde aus Tierheimen ein neues Zuhause finden“, erklärt Sophie Kessl die Motivation ihrer Fraktion. „Wir freuen uns über diesen Erfolg. Schließlich steht das „P“ in JUPI für „Die PARTEI“ und das „T“ in „Die PARTEI“ für Tierschutz.“

Mit einem weiteren Ergänzungsantrag von JUPI und SPD/Kulturliste wurden auch Hüte- und Herdenschutzhunde in die Steuerbefreiung aufgenommen. Insbesondere durch die begrüßenswerte Wiederansiedlung des Wolfes, sind solche Hunde ein wichtiger Baustein für den Schutz der Weidehaltung in der Landwirtschaft.