Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 17.08.23 wird die Stadt aufgefordert, Maßnahmen gegen Lärm auf dem Augustinerplatz umzusetzen. Das Gericht schlägt hier beispielhaft ein nächtliches Glasflaschenverbot vor, überlässt es aber dem „Normsetzungsermessen“ der Stadt, welche Maßnahmen in einem Gesamtkonzept umgesetzt werden. Ein Glasverbot ist damit nicht zwingend von der Stadt anzuordnen.

Die Situation auf dem Augustinerplatz hat sich seit dem Start des Klageverfahrens 2016 deutlich geändert. Augenscheinlich wird der Platz seit der Eröffnung des Platzes der alten Synagoge von bedeutend weniger Menschen abends und nachts genutzt. Die Lärmmessungen, auf die sich auch das aktuelle Gerichtsurteil stützt, sind aus 2017, also noch vor der Zeit, als der Platz der alten Synagoge zum neuen Aufenthaltsort junger Menschen wurde. Nicht nur durch die Aufwertung des PdaS sondern auch durch die Baustelleneinrichtung des Augustinermuseums muss nun von einer geringeren Lärmbelastung ausgegangen werden. Abende, in denen der Augustinerplatz komplett belegt ist, dürften nur noch, wenn überhaupt, äußerst selten vorkommen.

Auch wenn sich die Lage augenscheinlich gewandelt hat, ist die Stadt nach dem Gerichtsurteil dennoch in der Pflicht, Maßnahmen gegen Lärm einzuleiten. Mit diesem Positionspapier wollen wir zur Debatte beitragen und konkrete Vorschläge unterbreiten.

  1. Konzept Nachtmediator*innen ausweiten

Seit dem Einsatz der Nachtmediator*innen sind Lärmbeschwerden am Seepark deutlich zurückgegangen. Dank dem zielgruppengerechten Auftreten wurde eine hohe Akzeptanz der Platznutzenden erreicht. Die Night Owls sind ein voller Erfolg.

Aus diesem Grund schlagen wir als Lösung gegen Lärmprobleme am Augustinerplatz ebenfalls den Einsatz von Nachtmediator*innen vor. Das Team muss um mindestens 2, besser 4 weitere Nachtmediator*innen ergänzt werden.

  1. Alternativen erhalten und schaffen

Seit der Eröffnung des Platzes der alten Synagoge sind deutliche Verlagerungstendenzen des nächtlichen Aufenthalts im Freien erkennbar. Das zeigt, wenn es Angebote gibt, bei denen der Aufenthalt zu weniger Konflikten mit Anwohner*innen führt, werden diese Alternativen auch gut angenommen.

Als eine weitere Alternative für den nächtlichen Aufenthalt muss der Eschholzpark aufgewertet werden, um die gewünschte Lenkungswirkung zu erhalten.

Diese Plätze müssen als Orte des nächtlichen Aufenthalts akzeptiert werden.

  1. Kommunikation statt Verbote

Verbote, wie zum Beispiel von Glasflaschen, Alkohol oder Musikboxen auf dem Augustinerplatz und anderswo halten wir für die komplett falsche Taktik. Junge Menschen können solche Verbote als einen Angriff verstehen und reagieren eher mit Trotzreaktionen, anstatt eines Verständnisses für die berechtigten Sorgen von Anwohnenden. Es wäre daher denkbar, auch eine Präventionsgruppe Augustinerplatz zu gründen und hier die Maßnahmen auf Augenhöhe zu diskutieren.

  1. Bedacht starten, evaluieren und dann nach Bedarf nachsteuern

 Es sollte nicht wieder der Fehler begangen werden, dass zunächst mit harten Maßnahmen reagiert wird, und der Gemeinderat mit Evaluationen vertröstet wird, wohl wissend, dass in den seltensten Fällen dann harte Maßnahmen zurückgenommen werden. Wir empfehlen einen bedachten Start, der das Nachjustieren zulässt und die jungen Freiburger*innen nicht vor vollendete Tatsachen setzt.

  1. Fazit

 Alle Seiten des Interessenskonflikt müssen auf Augenhöhe am Verfahren, zum Beispiel in einer Präventionsgruppe, teilnehmen können. Die Ergebnisse müssen transparent und nachvollziehbar evaluiert werden. Statt ordnungsrechtlicher Schnellschüsse muss auf deeskalierende und auf Verständnis beruhende Maßnahmen gesetzt werden. Verbote, die nur starken Gegenwind produzieren, nutzen am Ende weder Anwohner*innen noch der gesamten Stadtgesellschaft.