Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die soziale Erhaltungssatzung in der westlichen Unterwiehre hat das Potential zu einem weiteren tristen Kapitel im Kampf gegen zu hohe Mieten zu mutieren.

Denn wenn Sie den Bericht des Gutachters gelesen haben, dann dürfte eine Sache sofort ins Auge springen. Für Teilbereich 1 hätten wir eigentlich schon vor 20 Jahren eine solche aufstellen sollen. Denn ich selber habe mal in einem der Häuser gewohnt, es sind wirklich keine qualitativ hochwertigen Wohnungen, die sich dort befinden. Dass die Miete trotz dieses Umstandes über dem Durschnitt liegt, ist schlichtweg daneben.

Simon Waldenspuhl (Urbanes Freiburg)

Aber es ist wie es ist, die damals grün-schwarze Gemeinderatsmehrheit hatte das Thema leider einfach nicht auf dem Schirm und wir rennen jetzt gefühlt nur noch hinterher, um die schlimmsten Auswüchse dieser Politik des aktiven Wegschauens wieder einzufangen.

Das würde uns auch gelingen, wenn nicht auch die Bundespolitik lange bei dem Thema geschlafen hätte.

Denn für unsere Fraktion zeigt dieses Beispiel noch ein weiteres Problem auf: Wir haben als Kommune zu wenig und kaum durchdachte Instrumente an die Hand bekommen, um effektiv in den Wohnungsmarkt eingreifen zu können. Denn der einzige Grund, warum wir heute keine soziale Erhaltungssatzung aufstellen, ist ja, dass diese vor Gericht kaum Bestand hätte nach einem solchen Gutachten.

Aber die lange Reihe an Pro-Erhaltungsatzungs-Argumenten aus dem Gutachten sollten doch in jedem Fall schon ausreichen zumindest in Teilgebiet 1 und 2 eine solche Aufzustellen. Ich persönlich würde es in diesem Fall ja auch auf ein Rechtsstreit ankommen lassen, das Thema brennt nämlich und wir sollten hier möglichst mutig vorangehen. Aber es scheint ja aussichtslos.

Deshalb haben wir auch unseren Änderungsantrag formuliert. Denn etwas irritiert waren wir auch, dass das Monitoring nicht im Beschlussantrag vorkommt. Und die Annahmen, dass die eh schon hohe Mieten in Teilgebiet 1 dazu führen würden, dass die Vermieter erstmal von weiteren gravierenden Erhöhungen verbunden mit Modernisierungen absehen werden, finden wir nicht überzeugend.

Deshalb wäre es doch wichtig, das Monitoring auch für Teilgebiet 1 anzusetzen, wenn wir in Teilgebiet 2 eh schon dabei sind. Und in drei Jahren können wir dann ja wieder über eine Erhaltungssatzung diskutieren. Oder vielleicht haben wir dann schon dank der Ampel auch ein größerer Werkzeugkasten um die Mietsteigerungen endlich unter Kontrolle zu bekommen.

Wir hoffen auf ihre Zustimmung